Governance

Corporate-Governance-Instrumente: Ein Überblick

Corporate Governance ist einer der Begriffe, bei dem sich alleine bei der Begriffsdefinition Schwierigkeiten ergeben. Bisher gibt es global weder eine einheitliche Definition noch ein einheitliches Verständnis. Zu Corporate Governance zählen nicht nur Regeln, Gesetze und Vorschriften, sondern auch Werte sowie Grundsätze zur Unternehmensführung.

Die Instrumente des Corporate Governance sind demnach sehr vielschichtig. In den Diskussionen wird eine Corporate Governance dann oftmals als gut bezeichnet, wenn beispielsweise Transparenz in der Unternehmenskommunikation als auch beispielsweise bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und auch eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen der Leitung und der Überwachung des Unternehmens gibt.

Die Instrumente des Corporate Governance lassen sich in die folgenden Bereiche einteilen: Zum einen gibt es den Bereich der Compliance, bei dem Gesetze und Regelungen eingehalten werden. Ferner zählen zu den Instrumenten das Befolgen anerkannter Standards sowie die Entwicklung als auch Befolgung eigener Unternehmensleitlinien. Im Folgenden soll ein Überblick über die Regelungen, Standards sowie Unternehmensleitlinien gegeben werden.

 

Compliance

Im Bereich Compliance gibt es einige Gesetze und Vorschriften, die unter anderem durch die Aufdeckung zahlreicher Bilanzskandale zu Beginn der 2000er-Jahre entstanden sind. Dazu zählen nicht nur der Deutsche Corporate Governance Kodex, sondern auch das 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Corporate Governance der Unternehmen in Deutschland. In dem Gesetz werden unter anderem die Haftung des Vorstandes, der Aufsichtsräte sowie des Wirtschaftsprüfers ausgeweitet. Die Beauftragung des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat und nicht den Vorstand ist zudem Bestandteil des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereichs. In Verknüpfung mit dem Aktiengesetz ist es auch gesetzlich verpflichtend, dass der Vorstand zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichtet ist. Dieses soll dem Vorstand ermöglichen, Entwicklungen, die die Existenz des Unternehmens gefährden, rechtzeitig zu erkennen.

Das Aktien- und Bilanzrecht wurde 2002 im Rahmen des Transparenz- und Publizitätsgesetzes reformiert. Zielsetzung der Reform war die geäußerte Kritik an der intransparenten Darstellung unternehmerischer Entscheidungen. So wurden im Rahmen dieser Reform beispielsweise die Veröffentlichungspflichten börsennotierter Unternehmen erheblich ausgeweitet, um die Attraktivität Deutschlands durch zunehmende Transparenz für Investoren zu erhöhen. Neben den erweiterten Publizitätspflichten gab es weitere Änderungen, um die Transparenz der Unternehmensführung als auch der Überwachung des Unternehmens zu erhöhen.

Das Bilanzrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2004 führte unter anderem zu Änderungen des Handelsgesetzbuches sowie des Publizitätsgesetzes. Die Änderungen betrafen vor allem Angaben im Lagebericht im Einzel- sowie Konzernabschluss.

Seit 2005 gibt es zudem das sog. Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz. Zielsetzung ist hierbei die Schaffung von Transparenz im Hinblick auf eine gute Corporate Governance. Dieses Gesetz zwingt alle börsennotierten Unternehmen dazu, die Vorstandsbezüge detailliert offen zu legen. Eine Ausnahme von dieser Pflicht ist nur dann möglich, wenn mindestens 75 % der Hauptversammlung gegen diese Verpflichtung stimmen. In diesem Fall ist das Unternehmen von der Veröffentlichungspflicht der Vorstandsbezüge für maximal fünf Jahre befreit.

Durch die zahlreichen Reformen der letzten zwanzig Jahre wurden vor allem das Aktiengesetz sowie das Handelsgesetzbuch um einige neue Vorschriften erweitert und ergänzt. Neue Regelungen haben seither zu einer höheren Transparenz beigetragen.

 

Standards

Es gibt einige Standards, die als Grundlage zur Messung des Entwicklungsstandes der Corporate Governance herangezogen werden können. Ein derartiger Standard wurde beispielsweise von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse entwickelt. Dieser sog. Scorecard ermöglicht die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen in Bezug auf das Thema Corporate Governance. Grundlage für den Bewertungsbogen sind nicht nur der Deutsche Corporate Governance Kodex, sondern auch internationale Standards.

Mit Hilfe dieses Bewertungsbogens kann ein bestehendes Informationsdefizit verringert werden. In einigen Fällen gibt es deutliche Abweichungen zwischen der erklärten und der tatsächlichen Governance-Qualität. Erste Rückmeldungen der Unternehmensvertreter wurden in den Bewertungsbogen eingearbeitet.

Der Bewertungsbogen besteht aus verschiedenen Kategorien wie beispielsweise Aktionäre und Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Transparenz sowie Abschlussprüfung. Jede Kategorie hat eine Vielzahl an Fragen, die bei der Ermittlung der Governance-Qualität beantwortet werden müssen. Eine Frage des Themenfeldes Hauptversammlung ist beispielsweise, ob die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien wie das Internet möglich ist. Hier zeigt sich, dass Zukunftsthemen wie die Digitalisierung bei der Bewertung der Governance-Qualität miteinfließen.

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Die Besonderheit des Bewertungsbogens ist, dass die Fragen unternehmensindividuell gewichtet werden können. Sind aus Sicht des Analysten einige Themenfelder besonders wichtig, können diese mit einer stärkeren Gewichtung ins Ergebnis einfließen. Nicht nur einzelne Fragen, sondern auch einzelne Kategorien können mit einer stärkeren Gewichtung in das Gesamtprädikat einfließen. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch die Zusammenfassung aller einzelnen Teilkriterien.

 

Unternehmensleitlinien

Unternehmensleitlinien sind ein Instrument der Definition eines Handlungs- und Orientierungsrahmens für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Sie beschreiben die Ausrichtung des Unternehmens und können somit Missverständnisse vermeiden. In der Regel erfolgt die Entwicklung der Leitlinien für ein Unternehmen in verschiedenen Workshops. Es ist wichtig, dass nicht nur die Unternehmensleitung und die Führungskräfte, sondern auch die Mitarbeiter des Unternehmens daran teilhaben. Bei größeren Unternehmen ist es jedoch nicht möglich, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens daran teilnehmen. Daher kann in diesem Fall die Erarbeitung der Unternehmensleitlinien durch die Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und die Auswertung der Ergebnisse herangezogen werden. Um die Umsetzung der Leitlinien im Arbeitsalltag integrieren zu können, sollte im Workshop das Leitbild durch konkrete Verhaltensanker ergänzt werden.

Unternehmensleitlinien haben den Vorteil, dass hinsichtlich der Vision sowie der Ziele des Unternehmens Klarheit für die Mitarbeiter besteht. Zudem können die Leitlinien als Grundlage für die Festlegung und Formulierung der Unternehmensziele herangezogen werden. Des Weiteren wird ein gemeinsames Sachverständnis des Unternehmens und seiner Mitarbeiter geschaffen und führt dadurch zu einer erhöhten Identität.

Die Leitlinien werden verschiedenen Themenfeldern zugeordnet. Mögliche Themenfelder sind beispielsweise Innovation, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist sowie Respekt. Für die einzelnen Themenfelder werden in den Workshops konkrete Aussagen formuliert. Zum Themenfeld Innovation könnten dies beispielsweise die folgenden sein:

  • Wir sind offen für neue Ideen.
  • Wir fördern kreatives Denken.
  • Wir sind offen für Veränderungen.

Die Unternehmensleitlinien sollten langfristig im Unternehmen gelebt werden, da sie ansonsten an Glaubwürdigkeit verlieren. Dies gilt vor allem, wenn das Unternehmen neue Mitarbeiter einstellt und diese die Leitlinien erst kennenlernen müssen. Vor allem bei Start-ups, deren Mitarbeiterzahlen stetig stark ansteigen, ist die Weiterentwicklung der Unternehmensleitlinien wichtig. Auch Veränderungsprozesse des Unternehmens oder aber bei Zukauf anderer Unternehmen ist eine Überarbeitung der Leitlinien empfehlenswert.

Fazit: Es gibt verschiedene Instrumente des Corporate Governance. Dazu zählen nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch Leitlinien, die das Unternehmen selbst erarbeiten kann.

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