Governance

Die Bedeutung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Aufsichtsrat von Unternehmen zu einem Drittel bzw. zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern. Dies kann nicht nur für das Unternehmen Vorteile haben. Auch aus Sicht des Mitarbeiters ist dies durchaus attraktiv: So kann er bei anstehenden Entscheidungen des Gremiums direkt mitwirken und so seinen Einfluss geltend machen. Dadurch steigt auch bei der Belegschaft die Akzeptanz von Entscheidungen des Kontrollgremiums.

 

Es gibt darüber hinaus auch Studien, die die Auswirkungen bei Arbeitnehmervertretern auf die Unternehmen näher analysieren: Diese zeigen beispielsweise, dass in Unternehmen mit Arbeitnehmern im Aufsichtsrat weniger Maßnahmen zur Steuervermeidung ergriffen werden. Ebenso werden die Bilanzen seltener mit Hilfe von Bilanzkosmetik aufgehübscht. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmen, die Gesetzeslücken nutzen, um zu verhindern, dass im Aufsichtsrat auch Arbeitnehmervertreter sitzen. Die Mitbestimmung kann jedoch zu einer guten Corporate Governance im Unternehmen beitragen.

 

Wann Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind

Ob im Aufsichtsrat eines Unternehmens auch Arbeitnehmervertreter sitzen, ist sowohl von der Rechtsform als auch der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Grundsätzlich wird zwischen Aufsichtsräten mit Drittelbeteiligung und Aufsichtsräten nach dem Mitbestimmungsgesetz differenziert.

Das Drittelbeteiligungsgesetz wird für Unternehmen angewendet, die mehr als 500, aber weniger als 2.000 Arbeitnehmer haben. Für den Aufsichtsrat bedeutet dies demnach dann die folgende Zusammensetzung: Ein Drittel des Aufsichtsrates besteht aus Arbeitnehmervertretern, zwei Drittel aus den Anteilseignern des Unternehmens.

Wenn die Mitarbeiterzahl 2.000 Arbeitnehmer übersteigt, findet das Mitbestimmungsgesetz Anwendung. Dieses gilt unter anderem für die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Anders als beim Drittelbeteiligungsgesetz besteht in diesem Fall der Aufsichtsrat zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern. Sollte es bei Entscheidungen im Aufsichtsrat eine Pattsituation geben, sieht das Mitbestimmungsgesetz vor, dass das Stimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt zählt. Somit hat die Anteilseigner-Seite dann entsprechend die Mehrheit und kann die Arbeitnehmervertreter überstimmen.

 

Welche Vorteile sich dadurch im Aufsichtsrat ergeben

Studien haben gezeigt, dass Unternehmen mit Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat einen höheren Anteil an Auszubildenden haben als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Trotz der erhöhten Ausbildungsquote haben Unternehmen mit Arbeitnehmervertretern ebenso einen größeren Anteil älterer Mitarbeiter. Durch die Mitspracherechte der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kommt insgesamt möglicherweise der Personalpolitik ein höherer Stellenwert zu. Denn schließlich können die Arbeitnehmervertreter ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag direkt in die Aufsichtsratssitzungen einfließen lassen.

Als weiterer Aspekt hat sich gezeigt, dass in mitbestimmenden Aufsichtsräten die Unternehmen häufiger Nachhaltigkeitsstrategien in die Leitlinien der Unternehmensführung integrieren. Ebenso wirken Unternehmen mit mitbestimmenden Aufsichtsräten glaubwürdiger, wenn es um die Einhaltung von sozialen und ökologischen Zielen geht. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Politik der Corporate Social Responsibility (CSR) sich auch in der Unternehmenskultur und nicht allein in der CSR-Berichterstattung widerspiegelt.

 

Wie Arbeitnehmervertreter zu einer guten Corporate Governance beitragen

Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten Corporate Governance. Diese Praxis wird noch nicht in allen Unternehmen gelebt. Wie sich jedoch gezeigt hat, profitieren Unternehmen auch von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre liegt der Fokus von Aktionären und Stakeholdern zunehmend auf der Corporate Governance der Unternehmen. Dies gilt nicht nur im Fall von Gesetzesverstößen, sondern auch bei der Einhaltung der Compliance-Vorschriften im Unternehmen. Diese wirken sich vermehrt auf das Image der Unternehmen aus, so dass eine gute Corporate Governance aus Unternehmenssicht auch immer mehr Thema bei Diskussionen und Entscheidungen ist. Hierbei sollten Vertreter von Arbeitnehmern auch integriert werden.

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