Best Practices

Aufsichtsrat in Start-ups: Was sind die Besonderheiten?

In den letzten Jahren ist das Thema Start-ups immer mehr in den Vordergrund gerückt. Der Aufsichtsrat eines Start-ups hat oftmals andere Themen in Fokus als bei etablierten Konzernen. Junge Unternehmen haben derzeit den entscheidenden Vorteil, dass sie direkt mit einem papierlosen Büro einsteigen und sich dadurch eine zeit- und kostenintensive Umstrukturierung ersparen. Allerdings stellt sich bei Start-ups die Frage, ob die Geschäftsidee langfristig Gewinne abwerfen wird.

Vor allem bei Start-ups im Technologiesektor erfordern die stetig wachsenden Strukturen einen Beirat oder Aufsichtsrat. Da das Wachstum gerade in dieser Branche oftmals durch Investoren erfolgt, müssen die entsprechenden Strukturen geschaffen werden.

Das Aktiengesetz legt die Aufgaben für den Aufsichtsrat fest. Zu den Aufgaben zählt beispielsweise die Überwachung des Vorstandes. In diesem Punkt gibt es keinen Unterschied zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen. Allerdings gibt es einige Themenfelder, bei denen der Aufsichtsrat bei jungen Unternehmen nicht nur beaufsichtigen, sondern ggf. auch beraten sollte.

Nachhaltige Sicherung der Finanzierung

Gerade bei stark wachsenden Unternehmen gibt es einige Kriterien, die der Aufsichtsrat besonders überwachen sollte. Dazu zählen beispielsweise die nachhaltige Sicherung der Finanzierung. Bei Start-ups kann es in den ersten Jahren zu einem erhöhten Bedarf an Liquidität kommen, um das Produkt zur Marktreife zu bringen oder weiterzuentwickeln. Gerade in den ersten Jahren wird das junge Unternehmen möglicherweise einen hohen Kapitalbedarf haben, allerdings noch nicht die notwendigen Umsätze erzielen.

Während dieses Zeitraumes sollte der Aufsichtsrat nicht nur den Gewinn, sondern vor allem auch die Liquidität im Blick haben. Denn bei der Ermittlung des Gewinns hat das Unternehmen einige Möglichkeiten, diesen zu beeinflussen. Die Liquidität zeigt daher oft, ob dem Unternehmen auch genügend finanzielle Mittel zufließen.

Insbesondere Gründer neigen oftmals dazu, ihre eigene Geschäftsidee nicht kritisch zu betrachten. So sollte der Aufsichtsrat mit in Betracht ziehen, ob das entwickelte Produkt auf dem Markt nachgefragt wird. Auch wenn die Nachfrage nach dem Produkt anfangs eher gering ist, sollte beachtet werden, dass die Einführung eines neuen Produktes Zeit benötigt. Um jedoch zu vermeiden, dass Investoren-Gelder verbrannt werden, sollte der Aufsichtsrat hier in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand in den Sitzungen diskutieren. Dazu sollte der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig Unterlagen mit Informationen zur Verfügung stellen. Da sich in der Praxis in vielen Fällen innerhalb weniger Tage wichtige Änderungen ergeben können, können die Unterlagen oft erst wenige Tage vor der Sitzung an den Aufsichtsrat übermittelt werden. Zur Erleichterung der Board Kommunikation sollten dem Aufsichtsrat digitale Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Risikomanagement

Bei unternehmerischen Aktivitäten besteht immer ein gewisses Risiko. Im Gegensatz zu etablierten Unternehmen, haben Start-ups jedoch noch kein bestehendes Risikomanagementsystem. Dieses Thema klammern gerade Gründer gerne aus, da sie von ihrer Idee sehr überzeugt sind. An dieser Stelle sollte der Aufsichtsrat den Vorstand anstupsen, dass dieser ein entsprechendes System etabliert. Gerade auch bei Technologieunternehmen spielt das Thema eine bedeutende Rolle. So kann beispielsweise ein Hackerangriff möglicherweise dazu führen, dass das Produkt von den Kunden nicht genutzt werden kann und daher erhebliche Umsatzeinbußen drohen. Viel schlimmer jedoch ist in diesem Fall ein langfristiger Imageschaden, der potenzielle Neukunden abschreckt.

Nicht nur die zunehmend wichtiger werdenden Cyber-Risiken können jedoch ein Start-up in eine finanzielle Schieflange bringen, sondern auch klassische Risiken. Dazu zählen beispielsweise Markt-, Finanzierungs- aber auch Mitarbeiterrisiken. Insbesondere bei jungen Unternehmen gibt es jedoch jenseits der klassischen Risiken weitere Punkte, die der Aufsichtsrat überwachen sollte.

So besteht das Risiko, dass wichtige unternehmerische Qualifikationen oder ein Konzept fehlen. Auch hier hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, dem Vorstand Rückmeldungen zu geben und die Erstellung bzw. Überarbeitung des Konzeptes zu verlangen. Bei fehlenden Qualifikationen ist zu prüfen, ob diese durch Weiterbildungen erlernt werden können oder die Problematik anderweitig gelöst werden muss.

Eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden können im schlimmsten Fall zu einem Liquiditätsengpass führen. Um derartige Engpässe zu vermeiden und damit eventuell Investoren abzuschrecken, sollte der Aufsichtsrat sich regelmäßig eine aktuelle Liquiditätsplanung vorlegen lassen. Wenn das Start-up die Gewinnzone noch nicht erreicht hat, ist es besonders wichtig, die Liquidität zu analysieren. Zeigt auch die Liquiditätsplanung mittelfristig negative Entwicklungen, muss der Aufsichtsrat handeln.

Ein weiteres Risiko bei Start-ups können hohe Kundenreklamationen sein. Unzufriedene Kunden werden abwandern und das Produkt nicht weiterempfehlen. Kommt es dadurch zu sinkenden Umsätzen, besteht Handlungsbedarf. Der Aufsichtsrat sollte an dieser Stelle den Vorstand anregen, sich mit den Beschwerden zu beschäftigen und diese ernst nehmen. Neben der Einführung eines Beschwerdemanagements sollten die Gründe für die Beschwerden analysiert werden. Denn durch Kundenrückmeldungen können so „Kinderkrankheiten“ des neuen Produktes bei einer Weiterentwicklung ausgemerzt werden.

 

Strategie

Wenn ein Start-up erfolglos bleibt liegt dies oft an strategischen Fehlentscheidungen der Gründer. So ist der Planungshorizont zu kurz, der Zielgruppenfokus zu stark, die Wachstumsstrategie zu riskant oder aber auch die Abhängigkeit von einem einzelnen Kunden zu groß.

Auch wenn es ohne Visionäre viele neuen Produkte, die heute täglich genutzt werden nicht geben würde: Jedes Unternehmen benötigt eine klare Strategie. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Existenz langfristig nicht gesichert ist und das Unternehmen nach einigen Jahren in einer finanziellen Schieflage steckt. Im schlimmsten Fall kann diese Schieflage nicht mehr gedreht werden, sodass Insolvenz droht.

Auch wenn vor der Gründung ein Businessplan erstellt wurde: Gerade bei Unternehmen in einem sich ständig ändernden Umfeld, müssen Businesspläne jedoch vorsichtig betrachtet werden. Auch wenn der Aufsichtsrat Entscheidungen mit Hilfe eines Expertengutachtens abgesichert hat, kann die tatsächliche Entwicklung des Marktes davon erheblich abweichen. Vor allem in diesem Themenfeld ist die Kompetenz des Aufsichtsrates gefragt. Ehemalige Gründer können hierzu im Aufsichtsrat mit ihren Kompetenzen dem Start-up ihr Wissen weitergeben. Denn sie kennen die Herausforderungen eines jungen Unternehmens und wissen, wie die eigene Idee am Markt angekommen ist.

Vor allem auch in der Wachstumsphase des Start-ups ist der Aufsichtsrat ein wichtiger Begleiter. Denn durch Wachstum wird das Unternehmen mit Veränderungen konfrontiert, die sich auf alle Unternehmensbereiche auswirken. So muss nicht nur die Aufbau-, sondern auch die Ablauforganisation des Unternehmens an das Wachstum angepasst werden. Zudem kommen möglicherweise neue Themen wie beispielsweise ein Börsengang oder die Expansion ins Ausland auf die Agenda.

 

Fazit

Auch wenn es grundsätzlich keinen Unterschied der Themen des Aufsichtsrates zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen gibt: Bei der Ausübung in der Praxis gibt es bei Start-ups einige Themenfelder, die  eine besondere Bedeutung haben. Hier ist insbesondere die Vielfalt an Kompetenzen des Aufsichtsrates gefragt – vor allem auch die von ehemaligen Gründern.

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